Antworten zur finanziellen Unterstützung für Nachhilfe (Bildungspaket)

Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Bildungspaket und weiterführende Links geben.

  1. Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?
  2. Wo beantrage ich die Unterstützung?
  3. Unter welchen Bedingungen bekommt man die finanzielle Unterstützung für Nachhilfe?
  4. In welcher Höhe werde Kosten übernommen?

Hier selber nachlesen.

1.     Das Bildungspaket gilt für alle Familien, die

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
  • den Kinderzuschlag
  • Wohngeld

beziehen.

2.     Für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist in der Regel das Jobcenter für die Anträge zuständig.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Das Rathaus, das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner und klären Einzelheiten.

Ihre Anlaufstelle für Ihren Antrag finden Sie ganz einfach auf dieser Seite.

3.     Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

4.     Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.

 

Am 02.11.2011 und 03.11.2011 ging durch die Presse, dass die Antragstellung weiter vereinfacht werden soll. Hierzu haben wir noch einen Artikel von Welt Online rausgesucht.